Aufnahmekriterien
1 Aufgenommen wird, wer sich bewirbt und die folgenden Kriterien erfüllt.
2 Grundvoraussetzungen
Die Künstlerin/der Künstler
– wurde in Krefeld geboren oder
– ist zumindest in Krefeld aufgewachsen oder
– lebt seit mindestens zwei Jahren in Krefeld und/oder betreibt in Krefeld ihr/sein Atelier.
Lebt die/der Krefelder Künstlerin/Künstler nicht mehr in Krefeld sollte sie/er
– durch eine Krefelder Galerie vertreten werden oder
– in den letzten fünf Jahren eine Einzelausstellung in Krefeld gehabt haben oder
– an einer Gruppenausstellung in Krefeld teilgenommen haben oder
– Mitglied in einer Krefelder Künstlervereinigung sein.
3 Künstlerische Voraussetzungen
Die/der Künstlerin/Künstler hat eine abgeschlossene Ausbildung
– an einer staatlichen Kunstakademie oder
– an einer vergleichbaren Hochschule oder
– an einer Hochschule/Fachhochschule für Design bzw. Gestaltung
– und hat regelmäßig an bekannten Kunstorten (Galerien/Museen) in den letzten drei Jahren ausgestellt.
Künstlerinnen und Künstler ohne Ausbildung aber mit regelmäßiger Ausstellungstätigkeit können sich bewerben, müssen aber mindestens drei Werkproben entweder im Original oder in Form einer aussagekräftigen Reproduktion nach Aufforderung vorlegen.
Aufnahmeverfahren
1
Die Künstlerinnen und Künstler richten ihre Bewerbung an:
Kulturbüro der Stadt Krefeld
z.Hd. Klaus Schmidt-Hertzler
Friedrich-Ebert-Str. 42
47799 Krefeld
oder an die E-Mail-Adresse:
klaus.schmidt@krefeld.de
Unterlagen zum Nachweis der oben beschriebenen Auswahlkriterien werden in Kopie beigefügt.
2
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Verzeichnis.
3
Künstlerinnen und Künstler, die die oben beschriebenen Kriterien zweifelsfrei erfüllen, erhalten nach Sichtung der eingereichten Unterlagen durch das Kulturbüro in einer angemessenen Frist, spätestens aber nach drei Monaten die Mitteilung über die Aufnahme.
4 Jury
Über alle Zweifelsfälle entscheidet eine Jury.
Zweifelsfälle sind
– Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern ohne entsprechende Ausbildung
– Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern zwar mit entsprechender Ausbildung, die aber vom Kulturbüro trotzdem nicht zweifelsfrei beurteilt werden können.
Die Jury tagt einmal im Halbjahr. Gegen den Spruch der Jury ist kein Widerspruch möglich.
Bei Ablehnung der Bewerbung um Aufnahme ist eine erneute Bewerbung frühestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des negativen Bescheids möglich.
Daten für das Verzeichnis
Ist eine/ein Künstlerin/Künstler aufgenommen, stellt sie/er dem Förderverein für das Kulturbüro der Stadt Krefeld die erforderlichen Daten für die Veröffentlichung im Internet-Verzeichnis Kunst Index Krefeld Internet zur Verfügung.
In welcher Form (welche Art von Dateien, welches Layout, welche Reihenfolge der Daten etc.) die Daten abzugeben sind, ist beim zuständigen Redakteur zu erfragen.